Rechtsprechung
SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Bereich des Schwerbehindertenrechts; Anforderungen an die Prozessbevollmächtigung eines Rentenberaters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Rentenberater nur in Rentenfragen als Rechtsbeistand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters im Bereich des Schwerbehindertenrechts im sozialgerichtlichen Verfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - L 5 B 34/00
Auszug aus SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08
Er wies auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.5.2000, Az: L 5 B 34/00, hin.Die neue gesetzliche Regelung schafft insoweit Klarheit bezüglich der Vertretungsbefugnis der Rentenberater, die vor der Änderung des § 73 SGG auch zwischen den Landessozialgerichten höchst umstritten war (vgl hierzu Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.5.2008, Az: L 5 SB 25/03 und Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 23.5.2000, Az: L 5 B 34/00).
Der im Beschluss vom LSG Rheinland-Pfalz vom 23.5.2000 (Az: L 5 B 34/00) vertretenen Rechtsauffassung kann zum einen aufgrund der Rechtsprechung des BSG, der die Kammer folgt, aber auch aufgrund der nunmehr klaren gesetzlichen Regelung zumindest jetzt nicht mehr gefolgt werden.
- BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit - …
Auszug aus SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08
Das BSG hat allerdings später mit Urteil vom 21.3.2002, Az: B 7 AL 64/01 klargestellt, dass ein Rentenberater auf anderen Gebieten des Sozialrechts nur dann tätig werden darf, wenn im Einzelfall ein konkreter Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente besteht. - LSG Sachsen-Anhalt, 14.05.2008 - L 5 SB 25/03
Auszug aus SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08
Die neue gesetzliche Regelung schafft insoweit Klarheit bezüglich der Vertretungsbefugnis der Rentenberater, die vor der Änderung des § 73 SGG auch zwischen den Landessozialgerichten höchst umstritten war (vgl hierzu Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.5.2008, Az: L 5 SB 25/03 und Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 23.5.2000, Az: L 5 B 34/00).