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   SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08   

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https://dejure.org/2009,22725
SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08 (https://dejure.org/2009,22725)
SG Koblenz, Entscheidung vom 28.12.2009 - S 3 SB 911/08 (https://dejure.org/2009,22725)
SG Koblenz, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - S 3 SB 911/08 (https://dejure.org/2009,22725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Bereich des Schwerbehindertenrechts; Anforderungen an die Prozessbevollmächtigung eines Rentenberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Rentenberater nur in Rentenfragen als Rechtsbeistand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters im Bereich des Schwerbehindertenrechts im sozialgerichtlichen Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - L 5 B 34/00
    Auszug aus SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08
    Er wies auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.5.2000, Az: L 5 B 34/00, hin.

    Die neue gesetzliche Regelung schafft insoweit Klarheit bezüglich der Vertretungsbefugnis der Rentenberater, die vor der Änderung des § 73 SGG auch zwischen den Landessozialgerichten höchst umstritten war (vgl hierzu Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.5.2008, Az: L 5 SB 25/03 und Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 23.5.2000, Az: L 5 B 34/00).

    Der im Beschluss vom LSG Rheinland-Pfalz vom 23.5.2000 (Az: L 5 B 34/00) vertretenen Rechtsauffassung kann zum einen aufgrund der Rechtsprechung des BSG, der die Kammer folgt, aber auch aufgrund der nunmehr klaren gesetzlichen Regelung zumindest jetzt nicht mehr gefolgt werden.

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08
    Das BSG hat allerdings später mit Urteil vom 21.3.2002, Az: B 7 AL 64/01 klargestellt, dass ein Rentenberater auf anderen Gebieten des Sozialrechts nur dann tätig werden darf, wenn im Einzelfall ein konkreter Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente besteht.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.05.2008 - L 5 SB 25/03
    Auszug aus SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08
    Die neue gesetzliche Regelung schafft insoweit Klarheit bezüglich der Vertretungsbefugnis der Rentenberater, die vor der Änderung des § 73 SGG auch zwischen den Landessozialgerichten höchst umstritten war (vgl hierzu Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.5.2008, Az: L 5 SB 25/03 und Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 23.5.2000, Az: L 5 B 34/00).
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